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letzte Änderung: 13.07.2022
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bücherei des judentums
buchen/odenwald
Obergasse 6 - 74722 Buchen
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Nutzungsordnung der Bücherei des Judentums, BuchenDie Benutzerin/der Benutzer bzw. ihre gesetzliche Vertreterin/sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch die eigenhändige Unterschrift die Benutzerordnung der Bücherei des Judentums an. In deren Rahmen ist sie/er berechtigt, die Bücherei des Judentums zu nutzen. Zur Anmeldung genügt die Vorlage des gültigen Personalausweises, dessen Adressangabe im Computer gespeichert wird. Ein Wohnungswechsel ist der Bücherei des Judentums umgehend mitzuteilen. Jugendliche bis zu 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Elternteils oder der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten. Bücher können bis zu vier (4) Wochen, Bild- und Tonträger bis zu zwei (2) Wochen
entliehen werden. Die Leihfrist kann verlängert werden, falls keine anderweitige
Bestellung des betreffenden Mediums vorliegt. Die Benutzerin/der Benutzer hat die entliehenen Medien vor Beschädigung zu schützen. Sie/er haftet bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei des Judentums unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung ihrer/seiner Anerkenntnis der Benutzerordnung entstehen. Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei des Judentums vorhanden, können von der Nutzerin/dem Nutzer als Neuanschaffung vorgeschlagen werden. Alternativ können sie von auswärtigen Bibliotheken vermittelt werden. Die anfallenden Kosten hat die Benutzerin/der Benutzer selbst zu tragen. Das Kuratorium der Stiftung Bücherei des Judentums Buchen, April 2012 |
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